|
Kanuten dürfen den Kocher bei Braunsbach ab sofort nicht mehr befahren, wenn der Pegel 60 cm unterschreitet. "Die Maßnahme ist notwendig, um die Pflanzen- und Tierwelt in diesem Bereich zu schützen", erklärt Werner Iländer, der Leiter des Dezernats Umwelt und Technik im Haller Landratsamt.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat am 04.07.2006 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach erstreckt sich der gesperrte Bereich von der Wehrkrone des Kocherwehrs bei Braunsbach (Fluss-km 69,320) bis zur Einmündung des Mühlkanals (Fluss-km 68,950). Die Verfügung stützt sich auf den Pegelstand des Kochers bei Kocherstetten. Der aktuelle Wasserstand des Kochers und weitere Informationen lassen sich unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufen.
Durch den zeitweise niedrigen Pegel des Kochers sei es in jüngerer Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass Bootsfahrer den erwähnten Bereich nicht auf dem Wasserweg befahren konnten. „Sie haben dann ihre Boote an Land gezogen und den Abschnitt dem Ufer entlang zurückgelegt, wobei sie ihre Boote getragen oder durch das Flachwasser am Flussrand gezogen haben“, erläutert Werner Kochendörfer, der Leiter des Fachbereichs Naturschutz und Oberflächengewässer im Landratsamt. Dabei seien leider immer wieder wertvolle und teilweise auch geschützte Tiere und Pflanzen zerstört worden.
Weitere Infos: www.landkreis-schwaebisch-hall.de (Suche nach: "Allgmeinverfügung Kocher")
|