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Die Landratsämter Garmisch und Weilheim haben mitgeteilt, dass am Wochenende vor dem 1. Mai 2006 Kontrollen durch die Naturschutzwacht stattfinden, um das Bootfahren zu verhindern. Paddler sollten deshalb unbedingt auf den 1. Mai warten, sonst kann die Anfahrt umsonst sein.
Hier noch einmal die wichtigsten Eckpunkte zur Befahrung der Ammer-Strecke vom Kraftwerk Kammerl (Fluß-km 169,09) bis zur Böbinger Brücke in Peißenberg
(Fluß-km 143,0):
- Befahrungsverbot für Wasserfahrzeuge aller Art ohne eigene Triebkraft für den Zeitraum vom 16.10. bis einschließlich 30.04. eines jeden Jahres.
- Für den Zeitraum vom 01.05. bis einschließlich 15.10. eines jeden Jahres ist eine Befahrung nur unter Beachtung folgender Beschränkungen zulässig.
- Keine Fahrt unter Mindestpegel 68 cm am Pegel Peißenberg
- Jede Fahrt muss um 17:30 Uhr beendet sein.
- Die Fahrt darf nicht vor 09:00 Uhr beginnen.
- Kommerzielle Fahrten und organisierte Vereinsfahrten sind nachwievor verboten.
- Übliche Schlauchboote sind verboten, die sogenannten Schlauchcanadier werden toleriert.
- Fahrten zu Schulungszwecken und Gruppen über 5 Teilnehmer sind zu vermeiden.
- Inselbereiche und Kiesbänke müssen zügig im Stromstrich befahren werden.
- Das absolute Uferbetretungsverbot ist einzuhalten. Ausgenommen an Brücken und Wehren und an folgenden Raststellen: Links oberhalb und rechts unterhalb der Soiernmühle, Rechts unterhalb des Kalkofensteges.
- Die Beschränkungen und Sperrungen sind unbedingt einzuhalten. Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldbusen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro belegt werden.
Weitere Infos: Ammer-Pegel, Regelung des Gemeingebrauchs auf der Ammer
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