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Die Regierung von Oberfranken sowie das Landratsamt Nürnberger Land haben neue Regelungen des Gemeingebrauchs an der Wiesent und Pegnitz erlassen. Ab Herbst gelten nun auf beiden Flüssen Befahrungsverbote für Kanusportler, die auch im Sommer nur zu bestimmten Zeiten aufgehoben werden.
Auf der Wiesent gilt demnach vom 01.10. bis 30.04. ein Befahrungsverbot zwischen der Straßenbrücke Plankenfels und der Mündung der Leinleiter (Flusskilometer 52 bis 18,5). Vom 01.05. bis 30.09. gilt das Befahrungsverbot zwischen der Straßenbrücke Plankenfels und der nur zwischen 17:00 Uhr und 09:00 Uhr, im weiteren Verlauf bis zur Einmündung des Leinleiterbaches nur zwischen 18:00 Uhr und 09:00 Uhr. Entgegen der Fließrichtung gilt das Befahrungsverbot ganzjährig.
Für die Pegnitzstrecke von Neuhaus bis Günthersthal (Flusskilometer 86,5 bis 78,9) gilt vom 01.11. bis 31.05. nun ebenfalls ein Befahrungsverbot. Zwischen 01.05. und 31.10. gilt das Befahrungsverbot von Neuhaus bis Hohenstadt nur von 19 Uhr bis 08 Uhr. Zudem besteht ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot von Neuhaus bis Hohenstadt mit Ausnahmen an den Aus-/Einstiegstellen, den Wehren und in Güntersthal, Düsselbach sowie Eschenbach.
Weitere Infos: Wiesent-Verordnung (PDF), Pegnitz-Verordnung (PDF)
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