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Die TIWAG-Führung verliert erneut im Streit um www.dietiwag.org (Kajak-Channel berichtete). Auch das Oberlandesgericht Innsbruck hat ihr Begehren auf Unterlassung durch einstweilige Verfügung abgewiesen. Der Freispruch durch das Landesgericht Innsbruck wurde damit bestätigt.
"Die Kriminalisierung von Kritik am Landesunternehmen Tiwag ist gescheitert", kommentierte Tiwag-Kritiker Markus Wilhelm das Urteil. Nicht die Darstellung der geheimen Cross-Border-Leasing-Verträge sei aufklärungsbedürftig, sondern deren Inhalte.
Weitere Infos: Der Beschluss des OLG Innsbruck im Wortlaut (PDF)
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