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Kompromiss: Neue Verordnung zum Schutz der Heidebäche

geschrieben von: Kajak-Channel am 21.03.2005, 10:42 Uhr

Laut der neuen Verordnung zum Schutz der Heidebäche soll die Örtze vom 16. Mai bis zum 31. Juli zwischen Wolthausen und Eversen nur noch mit Einer-Booten befahrbar sein, die Einsatzstelle in Müden soll zur Jugendherberge verlegt werden und die Pegel-Regelung von 40 auf 50 cm erhöht werden.

Im Einzelnen besagt die neue Verordnung laut einem Bericht der Celleschen Zeitung folgendes: Die kleinen Bäche dürfen weiterhin nicht befahren werden. Boote sind nur auf der Örtze, der Lachte und der Aschau erlaubt. Bei der Örtze bachabwärts ab der Mühle in Müden, bei der Lachte ab der Brücke K42 bei Jarnsen und bei der Aschau ab der Grenze des Landschaftsschutzgebiets „Südheide”. Die „Öffnungszeiten” der Bäche: Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober von 9 bis 18 Uhr. Erlaubt sind ausschließlich Paddelboote, die maximal sechs Meter lang und einen Meter breit sind. Für Mitglieder des Deutschen Kanu Verbands stehen die Bäche das ganze Jahr über zur Verfügung – auch auf Teilen der Wietze und auf der Örtze oberhalb der Mühle in Müden. Um Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können, wird eine Kennzeichnungspflicht für Boote eingeführt: Wer paddelt, muss außen gut lesbar die Nummer seines Passes am Boot anbringen.

Quelle: www.cellesche-zeitung.de


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