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Durch den geringen Bruterfolg des Flussuferläufers steht die Befahrungsregelung an der Ammer erneut vor dem Aus. Der Bayerische Kanu-Verband bittet Kanusportler deshalb, zumindest bis Ende Mai / Anfang Juni freiwillig auf eine Befahrung zu verzichten.
Das Landratsamt Weilheim-Schongau lud den Bayerischen Kanu-Verband erneut zu einem Gespräch mit der Regierung von Oberbayern und Vertretern der Vogelschutzwarte Garmisch. Dabei wurden Witterungseinflüsse und der nach wie vor sehr starke Erholungsdruck als Ursache für die geringen Bruterfolge des Flussläufers genannt. Da wesentliche Kernpunkte der bestehenden Befahrungsregelung von Kanusportlern nicht eingehalten werden, wird aber auch der Kanusport weiterhin als Mitursache gesehen.
Mittelfristig besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass die Sperrfrist auf den 15. Juli verlängert wird. Deshalb muss es für alle Kanusportler eine Selbstverständlichkeit sein, das Uferbetretungsverbot einzuhalten. Darüber hinaus sind die am 1. Mai und an den folgenden Wochenenden einsetzenden intensiven Befahrungen eine hohe Belastung für die beginnende Brutzeit. Infolge dieser Beobachtungen muß eine Reduzierung der Befahrungshäufigkeit in dieser sehr sensiblen Zeit erreicht werden.
Der Bayerische Kanu-Verband bittet deshalb dringend, wenn irgend möglich, in dieser Zeit auf eine Befahrung zu verzichten. Insbesondere sollten die Feiertage wie Christi Himmelfahrt und Pfingsten gemieden werden. Ende Mai und Anfang Juni hat sich die Brutsituation dann so gefestigt, dass eine Befahrung eine geringere Belastung bedeutet. Das Uferbetretungsverbot gilt weiterhin und ist konsequent einzuhalten.
Es wird außerdem dringend empfohlen ausreichend Zeit für eine Fahrt einzuplanen. Gerade bei Wasserständen knapp über dem Mindestpegel ist mit einer reinen Fahrzeit über 2 Stunden zu rechnen. Für die Strecke Rottenbuch - Böbinger Brücke muß mit einer Fahrzeit von mindestens 3 Stunden gerechnet werden. Nach 17.30 Uhr darf kein Boot mehr auf der Ammer sein.
Die Brutplätze werden in der kommenden Saison wiederum gekennzeichnet, deren Beachtung reicht aber nicht aus, da sich Gelege auch außerhalb befinden können. Im Kenterungsfall sollte der Ufersaum auf keinen Fall verlassen werden.
Bisher wurde der Kanusport seitens der Behörden ausgesprochen wohlwollend behandelt. Sollten die Bruterfolge weiterhin ausbleiben und die Fischer in das Geschehen eingreifen, könnte sich die Situation sehr zum Nachteil des Kanusports ändern. In diesem Zusammenhang appelliert der Bayerische Kanu-Verband nochmals an die Teilnehmer des Wanderfahrertreffens keine Fahrten an die Ammer zu unternehmen.
Quelle: Rolf Renner Weitere Infos: Ammer-Regelung
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